Lärmmessungen für Arbeitsschutz nach gesetzlichen Vorgaben
Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung muss der Unternehmer im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeits¬schutzgesetzes prüfen, ob die Beschäftigten Lärm oder
Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Lässt sich nicht zweifelsfrei ermitteln, ob
die in der Verordnung gege¬benen Auslösewerte eingehalten werden, muss der Unternehmer die bestehende
Lärmexposition durch geeignete Messungen objektiv erfassen. Gemäß § 5 der Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung darf er mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen,
die über die notwendige Fachkunde verfügen.
Ihre Vorteile
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Durch die Identifizierung von Lärmquellen haben Sie einen Überblick über Lärmbereiche und können
Ihre Mitarbeiter gezielt schützen.
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Durch eine Lärmermittlung und Gefährdungsbeurteilung kommen Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen
nach.
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Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter
sicherzustellen. Die Lärmmessung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Führungsverantwortung.
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Wir setzen ausschließlich erfahrene und fachkundige Prüfer ein.
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Die Lärmmessung führen wir zum Festpreis aus.
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Auf Wunsch erstellen bzw. aktualisieren wir Ihre Gefährdungsbeurteilung zum Thema Lärm.
Unsere Leistungen
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Fachkundige Beratung zu allen Fragen rund um Lärm- und Vibrationsschutz
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Lärmmessung ausschließlich durch fachkundiges Personal
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Unsere Messgeräte sind werkskalibriert
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Sie erhalten einen detaillierten Bericht über die Messergebnisse