Lärmmessungen für Arbeitsschutz

Prüfung von Leitern und Tritten

Lärmmessungen für Arbeitsschutz nach gesetzlichen Vorgaben

Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung muss der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeits¬schutzgesetzes prüfen, ob die Beschäftigten Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten. Lässt sich nicht zweifelsfrei ermitteln, ob die in der Verordnung gege¬benen Auslösewerte eingehalten werden, muss der Unternehmer die bestehende Lärmexposition durch geeignete Messungen objektiv erfassen. Gemäß § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung darf er mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die notwendige Fachkunde verfügen.