Gewässerschutzbeauftragter

Gewässerschutzbeauftragter

Gewässerschutzbeauftragter

Gewässerschutzbeauftragte beraten den Betreiber der einleitenden Anlage und die Betriebsangehörigen in den für den Gewässerschutz bedeutsamen Angelegenheiten. Sie sind u.a. verpflichtet, die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zu überwachen und auf geeignete Maßnahmen zur Behandlung und Einleitung des Abwassers hinzuwirken. Sie haben dem Gewässerbenutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen. Gewässerschutzbeauftragte erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen.

Ziel

Gewässerschutzbeauftragte beraten den Betreiber der einleitenden Anlage und die Betriebsangehörigen in den für den Gewässerschutz bedeutsamen Angelegenheiten. Sie sind u.a. verpflichtet, die Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zu überwachen und auf geeignete Maßnahmen zur Behandlung und Einleitung des Abwassers hinzuwirken. Sie haben dem Gewässerbenutzer festgestellte Mängel mitzuteilen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen. Gewässerschutzbeauftragte erstatten dem Gewässerbenutzer jährlich einen schriftlichen Bericht über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen.

Mehrwert

Unsere Gewässerschutzbeauftragten sind erfahrene Zertifizierungsauditoren. Durch ihre Fachkompetenz wird der kontinuierliche Verbesserungsprozess im Unternehmen tatkräftig unterstützt.