Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

In Deutschland gibt es keine einheitliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Bundesländer können jedoch in ihrem jeweiligen Baurecht bzw. in den entsprechenden Sonderbauverordnungen die Implementierung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben. Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz Vorgaben zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ableiten. Ob Sie einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen haben, hängt unter anderem von der Anzahl der gefährdeten Personen, dem Brandrisiko oder der Nutzungsart ab. Gesetze, behördliche Anordnungen und Ihre Gefährdungsbeurteilung bestimmen hier die Anforderungen an Betriebe. Ein wichtiger Treiber für die Forderung eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen sind zudem die Sachversicherer, die in ihren Vorgaben vielfach einen Brandschutzbeauftragten verlangen.

Ziel

Wir übernehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten und entlasten Ihre Führungskräfte von den gesetzlichen Vorgaben im Bereich Brandschutz. Unsere Experten beraten Sie zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes, schützen die Wertobjekte ihres Unternehmens und erhöhen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Mehrwert

Unsere Brandschutzbeauftragte sind erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Zertifizierungsauditoren. Durch ihre Fachkompetenz wird der kontinuierliche Verbesserungsprozess im Unternehmen tatkräftig unterstützt.