Brandschutzbeauftragter
In Deutschland gibt es keine einheitliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Bundesländer können jedoch in ihrem jeweiligen Baurecht bzw. in den entsprechenden
Sonderbauverordnungen
die Implementierung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben. Darüber hinaus lassen sich aus dem
Arbeitsschutzgesetz Vorgaben zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ableiten. Ob Sie einen
Brandschutzbeauftragten zu bestellen haben, hängt unter anderem von der Anzahl der gefährdeten
Personen,
dem Brandrisiko oder der Nutzungsart ab. Gesetze, behördliche Anordnungen und Ihre
Gefährdungsbeurteilung bestimmen hier die Anforderungen an Betriebe. Ein wichtiger Treiber für die
Forderung eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen sind zudem die Sachversicherer, die in ihren
Vorgaben vielfach einen Brandschutzbeauftragten verlangen.
Ziel
Wir übernehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten und entlasten Ihre Führungskräfte von den
gesetzlichen Vorgaben im Bereich Brandschutz. Unsere Experten beraten Sie zu Themen des vorbeugenden
Brandschutzes, schützen die Wertobjekte ihres Unternehmens und erhöhen die Sicherheit Ihrer
Mitarbeiter.
Mehrwert
Unsere Brandschutzbeauftragte sind erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
Zertifizierungsauditoren. Durch ihre Fachkompetenz wird der kontinuierliche Verbesserungsprozess im
Unternehmen tatkräftig unterstützt.
Ihre Vorteile
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Sie müssen keine Beschäftigten für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragten abstellen und können
sich somit auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
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Durch unsere Expertise und erfahrenen Brandschutzbeauftragten vermeiden Sie mögliche Fehler und
stellen sicher, dass Ihr Unternehmen rechtskonform agiert.
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Mit uns sparen Sie Kosten für notwendige Mitarbeiterfortbildungen im Bereich Brandschutz. Ebenso
wenig müssen Sie für mögliche Ausfallzeiten aufkommen.
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Unsere Leistungen lassen sich flexibel anpassen – je nachdem, ob unser Brandschutzbeauftragter
mehr oder weniger gebraucht wird.
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Durch unsere praxisnahen Schulungen und Unterweisungen werden Ihre Mitarbeiter nachhaltig
sensibilisiert und befähigt, aktiv zu einem nachhaltigen Brandschutzmanagement in Ihrem
Unternehmen beizutragen.
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Durch unsere Brandschutzkompetenz helfen wir Ihnen, Verbesserungspotenziale optimal zu erkennen
und auszuschöpfen.
Unsere Leistungen
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Prüfung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
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Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
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Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer
Arbeitsstoffe
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Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
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Beratung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den
Brandschutz betreffen
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Beratung zur Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers,
soweit sie den Brandschutz betreffen
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Beratung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
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Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der
Löschmittel
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Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. auf Aktualität
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Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
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Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen
Brandschutzbegehungen
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Prüfung der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten,
Gasen usw.
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Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und
Rettungswege
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Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
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Kontrolle ob regelmäßige Instandhaltungen von brandschutztechnischen Einrichtungen
stattfinden
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Kontrolle, ob festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
eingehalten werden
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Beratung bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von
brandschutztechnischen Einrichtungen