Unterweisung Hubarbeitsbühnenbediener*in

Unterweisung Hubarbeitsbühnenbediener*in

Unterweisung Hubarbeitsbühnenbediener*in

Beschreibung

Nach dem DGUV Grundsatz 308-008 dürfen Hubarbeitsbühnen nur von unterwiesenen und beauftragten Personen bedient werden. Diese berufsgenossenschaftlichen Grundsätze sind vom Unternehmer nachzuweisen. Erfüllen Sie die Grundsätze der Berufsgenossenschaft und erkennen Sie die Gefährdungspotentiale im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Die Sicherheitsunterweisung hilft, den Umgang mit der Hubarbeitsbühne zu verbessern und die Sicherheitsbestimmungen im Betrieb einzuhalten. Mit der Unterweisung wird die jährliche Unterweisungspflicht erfüllt.